3 Massnahmen zur Sicherung der AHV-Finanzierung
- Vereinheitlichung des Rentenalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen. Die Harmonisierung des Rentenalters stellt sicher, dass die Renten nicht gekürzt werden müssen und stabilisiert so die finanzielle Lage der AHV.
- Flexibilisierung der Renten durch frühzeitige Pensionierung ab dem 63. Altersjahr oder durch Aufschub bis auf das 70. Altersjahr. Dies ermöglicht es den Erwerbstätigen, ihre Rente nach ihren eigenen Bedürfnissen zu beziehen.
- Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 % zugunsten der AHV. Damit wird sichergestellt, dass alle Konsumentengenerationen die 1. Säule mitfinanzieren.
Am 25. September werden wir gebeten, uns für die AHV 21 aussprechen, um die grossen Herausforderungen der 1. Säule meistern, nämlich:
- Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen die zur Finanzierung der Altersrente beitragen. Zählten wir damals 6 Erwerbstätige für einen Rentner, werden wir morgen nur noch 2 Erwerbstätige für einen Rentner haben. Das ist dreimal weniger;
- zudem beziehen wir, da wir länger leben
. Lag die Lebenserwartung der Rentner in den 50-er Jahren noch bei 66 Jahren, wird ein Rentner heute im Durchschnitt bis 81 Jahre alt. Quelle: Bundesamt für Statistik - • es ist kein Geheimnis mehr, dass die AHV mit einer unausgewogenen finanziellen Lage konfrontiert ist, was dazu führt, dass der AHV das Geld dringend fehlt. Die demografische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung verschärfen das Problem, das sich zwischen 2020 und 2045 in einem kumulierten Defizit von rund 200 Milliarden Franken niederschlägt. Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherungen
Um die Walliser Kampagne zugunsten der AHV-Revision 21, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, fordert der UVAM Sie nun auf,