Meldepflicht für offene Stellen

Jedes Jahr aktualisieren die Behörden im letzten Quartal die Liste der Berufsgruppen, die der Meldepflicht unterliegen. Diese Liste gilt dann vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres.

Das einzige Kriterium ist die Arbeitslosenquote. Erreicht diese in einer Berufsgruppe mindestens 5 %, gilt automatisch die Meldepflicht.

Unternehmen können ihre offenen Stellen einfach und schnell ausschreiben. Sie tun dies online über das Arbeitsportal Swiss oder direkt beim RAV, telefonisch oder persönlich.

Liste der meldepflichtigen Berufsgruppen einsehen: hier